Remscheid, den 15. März 2021
Liebes Publikum!
Liebe Künstlerinnen und Künstler!
Sehr geehrte Förderer des Rotationstheaters!
aufgrund der aktuellen Entwicklung und der landesweiten (NRW) schlechten "Inzidenzwerte", die aber für eine Wieder-Öffnung von Theatern ausschlaggebend sind, müssen wir leider die für März und April geplanten Vorstellungen verschieben bzw. absagen.
Nun müssen wir zunächst einmal die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW abwarten.
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Auszug aus der
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Corona Schutzverordnung - CoronaSchVO)
Vom 5. März 2021
§ 8 Kultur
(1) Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern-und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sind unzulässig. ...
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Evaluation
(1) Diese Verordnung tritt am 8. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft. Ist die 7-Tages-Inzidenz in Nordrhein-Westfalen 14 Tage nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung stabil oder mit sinkender Tendenz unter dem Wert von 100, wird die Verordnung bereits dann geändert werden durch Öffnungen der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie des kontaktfreien Sports im Innenbereich und des Kontaktsports im Außenbereich.
Liebe Künstlerinnen und Künstler!
Sehr geehrte Förderer des Rotationstheaters!
aufgrund der aktuellen Entwicklung und der landesweiten (NRW) schlechten "Inzidenzwerte", die aber für eine Wieder-Öffnung von Theatern ausschlaggebend sind, müssen wir leider die für März und April geplanten Vorstellungen verschieben bzw. absagen.
Nun müssen wir zunächst einmal die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW abwarten.
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Auszug aus der
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Corona Schutzverordnung - CoronaSchVO)
Vom 5. März 2021
§ 8 Kultur
(1) Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern-und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sind unzulässig. ...
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Evaluation
(1) Diese Verordnung tritt am 8. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft. Ist die 7-Tages-Inzidenz in Nordrhein-Westfalen 14 Tage nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung stabil oder mit sinkender Tendenz unter dem Wert von 100, wird die Verordnung bereits dann geändert werden durch Öffnungen der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie des kontaktfreien Sports im Innenbereich und des Kontaktsports im Außenbereich.
Aktuell gibt es Tickets nur im Vorverkauf!